Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltung:
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des schriftlichen Vermittlungsauftrages zwischen dem Outgoing- Au Pair (folgend Au Pair genannt) und active abroad (folgend Agentur genannt).
Leistungen / Pflichten der Agentur
- Unsere Agentur verpflichtet sich, dem Au Pair mittels einer im Zielland arbeitenden Partneragentur eine Gastfamilie zu vermitteln. Auch wenn die Erfolgsaussichten sehr hoch sind, kann eine Garantie nicht übernommen werden.
- Unsere Agentur verpflichtet sich das Au Pair über die bestehenden Bestimmungen, Gesetze und Richtlinien des Au Pair Programms zu informieren.
Leistungen / Pflichten des Au Pairs
- Das Au Pair verpflichtet sich, die Au Pair Outgoing betreffenden geltenden Bestimmungen, Gesetze und Richtlinien (u. a. die Gütebestimmungen der Gütegemeinschaft Au pair e.V.) der Bundesrepublik Deutschland einzuhalten.
- Das Au Pair muss alle Voraussetzungen für das Au Pair Programm in dem gewählten Gastland erfüllen.
- Das Au Pair verpflichtet sich die Gesetze des Gastlandes zu respektieren und einzuhalten.
- Das Au Pair verpflichtet sich unserer Agentur sowie der Gastfamilie des Ziellandes die Ankunft und Abreise in das Gastland schriftlich mitzuteilen. Anreisedaten müssen vor Ticketbuchung mit der Gastfamilie und mit der Agentur abgesprochen werden.
Vermittlung
- Sämtliche geforderten Unterlagen für das Au Pair Programm des Ziellandes sind wahrheitsgemäß vom Au Pair auszufüllen.
- Unsere Agentur begleitet das Au Pair vom Beginn des Bewerbungsverfahrens bis zum Abschluss des Au Pair Aufenthaltes im Zielland. Mit Eintreffen im Zielland ist für das Au Pair primär unser dortiger Partner Ansprechpartner und bei auftretenden Leistungsstörungen vor Ort ist unser dortiger Partner ausschließlich zuständig.
- Die dem Au Pair überlassenen Vermittlungsvorschläge sind ausschließlich für dieses bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt und führt zu Schadensersatzleistungen in Höhe der entgangenen Vermittlungsgebühr.
- 12) Sollte die Gastfamilie im Gastland aus Gründen, die das Au Pair nicht zu vertreten hat, vor Reiseantritt nicht mehr zur Verfügung stehen, erhält das Au Pair die Möglichkeit, ohne weitere Kosten in eine andere Gastfamilie im Zielland vermittelt zu werden.
- 13) Der vorangegangene Satz 12) gilt jedoch nicht für von Au Pairs selbstgesuchten Gastfamilien, für welche unsere Agentur lediglich die Formalitäten durchgeführt hat. Hier liegt das Risiko des Nichtantritts der Au Pair Stelle stets bei dem Au Pair.
- 14) Bezüglich des vom Au Pair gewünschten Antrittstermins übernimmt die Agentur keine Garantie und keine Haftung. Das gleiche gilt für weitere Wünsche und Bedingungen des Au Pairs im Bewerbungsverfahren.
Zahlung
- Nach Bewerbungseingang wird eine Anmelde- und Bearbeitungsgebühr zur Zahlung fällig. Diese Gebühr wird nach erfolgreicher Vermittlung an eine Gastfamilie/Organisation vor Ort auf die Vermittlungsgebühr angerechnet. Es gilt dabei die auf dem Vermittlungsauftrag vereinbarte Vermittlungsgebühr.
- Bei der Vermittlungsgebühr handelt es sich ausschließlich um die Bezahlung einer Dienstleistung - sie ist nicht abhängig davon ob das Au Pair-Verhältnis tatsächlich erfolgreich begonnen und zu Ende geführt wird oder werden kann.
- Eine weitere Vermittlungsgebühr seitens der Partneragentur im Ausland entsteht für das Au Pair nicht.
- Mit dem Abschluss des Au Pair Vertrages, sind die dort genannten Bestimmungen für Au Pair und Gastfamilie rechtsverbindlich. Bei Leistungsstörungen vor Antritt der Au Pair Stelle gelten für Au Pair und Gastfamilie die jeweiligen Gesetze des Heimatlandes, danach (siehe oben Punkt 6) gelten ausschließlich die Gesetze des Ziellandes.
Ausweis / Visum / Impfschutz
- Das Au Pair ist für die Beschaffung der notwendigen Ausweispapiere und sonstigen Bescheinigungen selbst verantwortlich. Unserer Agentur unterstützt das Au Pair bei möglichen Beantragungen, hat aber keinen Einfluss auf Genehmigungen.
- Das Au Pair ist für notwendige Impfnachweise selbst verantwortlich. Das Au Pair sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren.
Rücktritt, Beendigung, Umvermittlung
- Das Au Pair kann vom Vermittlungsauftrag jederzeit zurücktreten. Der Rücktritt muss in schriftlicher Form an unsere Agentur erfolgen. Für den Zugang der Rücktrittserklärung ist das Au Pair beweispflichtig. Erfolgt der Rücktritt vor Vermittlung in die Gastfamilie des Ziellandes, wird eine Bearbeitungsgebühr gemäß dem Vermittlungsvertrag fällig. Nach erfolgter Vermittlung wird für das Au Pair die Vermittlungsgebühr fällig. Tritt das Au Pair nach Vermittlung und vor der Abreise zurück, wird trotzdem die Vermittlungsgebühr fällig bzw. wird keine Rückerstattung seitens der Agentur geleistet.
- Bei vorzeitiger Beendigung des Aufenthalts muss das Au Pair Ansprüche oder Abhilfe eventueller Mängel direkt vor Ort bei unserer Partner-Agentur geltend machen. Zunächst muss sich das Au Pair bei unserer Partneragentur um Abhilfe bemühen.
- Im Falle von gravierenden Problemen zwischen dem Au Pair und der Gastfamilie wird sich unsere Partner-Agentur um eine Schlichtung sowie ggf. um eine Umvermittlung bemühen. Für deren Erfolg können wir jedoch keine Gewähr übernehmen.
- Das Au Pair ist für die Kosten der Hin- und Rückreise selbst verantwortlich. Ausnahme: USA (die Kosten für den Hin- und Rückflug werden von der Gastfamilie übernommen. Nur bei einem Abbruch muss das Au Pair die Kosten für die Rückreise selbst tragen.)
Ausschluss
Bei nachweislich fehlerhaften Angaben, bei Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen oder bei Nichterfüllung der Voraussetzungen, behält sich unsere Agentur das Recht vor, das Au Pair von der Vermittlung auszuschließen.
Haftungsausschluss
- Den Vertragsparteien ist bekannt, dass es sich bei der Vermittlung um eine Dienstleitung der Agentur handelt. Nicht geschuldet wird eine erfolgreiche Durchführung des gesamten Au Pair Verhältnisses.
- Der Vermittler übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch das Au Pair mittelbar oder unmittelbar verursacht werden und die das Au Pair erleidet.
- Vermittler kann nicht für die Richtigkeit der Angaben der Gastfamilie im Ausland haften. Dem Au Pair wird dringlich eine intensive Kontaktaufnahme mit der Gastfamilie vor der Vermittlung empfohlen.
- Etwaige Komplikationen und Verzögerungen bei der Anreise in das Gastland haben keinen Einfluss auf die vereinbarte Gesamtgebühr.
- Der Vermittler haftet nicht für eventuell entstehende Zusatzkosten. Für durch den Vermittler verursachte Schäden haftet dieser nur mit dem Nachweis des Vorsatzes.
Datenschutz
Das Au Pair erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten ausschließlich an die Gastfamilien sowie Kontaktpersonen bzw. Partneragenturen unserer Agentur sowie Institutionen weiter gegeben werden, soweit dies zweckgebunden und im zeitlichen Rahmen der Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit bzw. Qualitätssicherung erfolgt.
Änderungen / Gerichtsstand
- Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
- Als Gerichtsstand wird Freising vereinbart.
- Der Vertrag unterliegt deutschem Recht
Salvatorische Klausel
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt.
Schlussbestimmung
Mit Abschluss des Vermittlungsvertrages werden diese AGB als Vertragsbestandteil anerkannt.